muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
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- Angaser
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muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
hi möchte mir eine neue r1 rn09 kaufen die hat aber einen ABM Superbikeumbau jetzt möchte ich mir dann aber wieder die original stummel drauf machen muss ich damit dann wieder zum tüf oder muss das überhaubt eingetragen/ausgetragen werden???
vielen dank schon mal für die hilfe
gruß laix
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Re: muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
Wenn Du von SBK auf Stummel zurück baust,muß nix gemacht werden. Nur vom Original auf SBK muß dieser eingetragen werden. Ergo: Kein Problem.
Wenn man davon ausgeht,das man Olivenöl aus Oliven macht und Sonnenblumenöl aus Sonnenblumen,will ich über Babyöl gar nicht weiter nachdenken!!!
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Re: muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
ich glaub nit unbedingt. rein theoretisch könnste ja argumentieren, dass du ständig wechselst, für urlaub etc. also ich würd´s nit machen
- Leo
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Re: muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
Was in der Zulassungsbescheinigung drin steht, muss auch am Mopped dran sein!
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Re: muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
Wenn ich z.B. PVM's eingetragen habe und die aber nicht mehr fahre, dann mache ich was falsch? Oder wie Leo?
Ist doch ein Scherz....
Ich habe nen RN04 Rahmen mit Papieren verkauft....da war so viel eingetragen.
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- Leo
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Re: muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
So ist es!ExNinja hat geschrieben:Wenn ich z.B. PVM's eingetragen habe und die aber nicht mehr fahre, dann mache ich was falsch? Oder wie Leo?
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Re: muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
Haben die mir auch gesagt...was drin steht muss auch dran sein...ansonsten austragen...Leo hat geschrieben:So ist es!ExNinja hat geschrieben:Wenn ich z.B. PVM's eingetragen habe und die aber nicht mehr fahre, dann mache ich was falsch? Oder wie Leo?
Hauptsache, die verdienen was dran
Im Zweifelsfall stell ich mich "blond"...
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Re: muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
Sorry, aber das ist doch nicht richtig! Was im Schein zusätzlich eingetragen ist, muß nicht zwingend verbaut sein. Das heißt doch nur, das ein Prüfer das Bauteil ebenfalls für ok befindet. In diesem fall darf der Superbikelenker oder aber natürlich auch die Orginalen Stummel gefahren werden.
Ich hab in meinen Schein nen 55er Querschnitt eingetragen. Deswegen darf ich aber doch weiterhin auch den Serienquerschnitt fahren.
Gruß
Markus
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- Leo
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Re: muss ein ABM Superbikeumbau eingetragen werden
Dann muss "wahlweise" drin stehen.Wurstbonbon hat geschrieben:Sorry, aber das ist doch nicht richtig! Was im Schein zusätzlich eingetragen ist, muß nicht zwingend verbaut sein. Das heißt doch nur, das ein Prüfer das Bauteil ebenfalls für ok befindet. In diesem fall darf der Superbikelenker oder aber natürlich auch die Orginalen Stummel gefahren werden.
Wurstbonbon hat geschrieben:Ich hab in meinen Schein nen 55er Querschnitt eingetragen. Deswegen darf ich aber doch weiterhin auch den Serienquerschnitt fahren.
Gruß
Markus
Bei Ziffer 22 in der ZBTII nehme ich an. Und die originalen stehen weiterhin bei Ziffer 15.2, oder?
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