Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
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Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
Moin!
bei mir steht der Reifenkauf an. Hatte bisher nur Moppeds mit Fabrikatsbindung. Die Duc hat nun nur noch Größendaten im Schein. Kann ich da jetzt draupacken was ich will? Hauptsache Größe stimmt, oder muß ich immer noch ne Freigabe haben und mitführen?
Danke und Gruß
Markus
BTW: in der näheren Auswahl stehen S21 oder RS10...
bei mir steht der Reifenkauf an. Hatte bisher nur Moppeds mit Fabrikatsbindung. Die Duc hat nun nur noch Größendaten im Schein. Kann ich da jetzt draupacken was ich will? Hauptsache Größe stimmt, oder muß ich immer noch ne Freigabe haben und mitführen?
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Re: Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
Irgendwo im FS Steht was von "e11" (im Feld K)
d.h. die hat ne EU-BE.
da gibt's keine Reifenbindung mehr und du darfst alles fahren, was in der eingetragenen Grösse passt
gruß
andY
d.h. die hat ne EU-BE.
da gibt's keine Reifenbindung mehr und du darfst alles fahren, was in der eingetragenen Grösse passt
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Männer sind genauso kompliziert wie Frauen,wir halten nur öfter mal die Fresse.
Natürlich bin ich nett, aber eben nicht zu jedem!
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Re: Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
wassu meine?
gruß
andY
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Re: Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
Bei älteren Motorrädern steht unter 15.1 und 15.2 im Schein die Reifendimension.
Wenn im unteren Feld (dort wo Eintragungen gemacht werden) ein zusätzlicher Satz steht: "nur folgende Reifenpaar zulässig", dann darf man nur diese Reifenpaarung fahren. Oder Reifen, die den Dimensionen entsprechen, aber ausdrücklich vom Hersteller freigegeben sind. Deswegen die Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Reifenfreigabe).
Bei neuere Motorrädern (ab Zulassung 2005) steht unter 15.1 und 15.2 im Schein die Reifendimension.
Wenn im unteren Feld (dort wo die Eintragungen gemacht wurden) ein zusätzlicher Satz steht: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", dann darf man nur die Reifenpaarung in der Betriebserlaubnis fahren. Oder Reifen, die den Dimensionen entsprechen, aber ausdrücklich vom Hersteller freigegeben sind. Deswegen die Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Reifenfreigabe).
So, jetzt wirds interessant.
Bei neuere Motorrädern (ab Zulassung 2005) steht unter 15.1 und 15.2 im Schein die Reifendimension.
Wenn im unteren Feld (dort wo die Eintragungen gemacht wurden) kein zusätzlicher Satz steht zum Thema Reifen, dann darf man alle Reifenpaarung in der Dimension fahren. Ohne Einschränkung.
Aber immer gilt: Wenn die Dimensionen der Reifen geändert wird, MUSS das eingetragen werden, egal ob ne Freigabe vom Hersteller besteht, die geänderte Reifendimension MUSS eingetragen werden. Für unsere Jungs, die gerne die 55er Querschnitte fahren .
MfG
Wenn im unteren Feld (dort wo Eintragungen gemacht werden) ein zusätzlicher Satz steht: "nur folgende Reifenpaar zulässig", dann darf man nur diese Reifenpaarung fahren. Oder Reifen, die den Dimensionen entsprechen, aber ausdrücklich vom Hersteller freigegeben sind. Deswegen die Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Reifenfreigabe).
Bei neuere Motorrädern (ab Zulassung 2005) steht unter 15.1 und 15.2 im Schein die Reifendimension.
Wenn im unteren Feld (dort wo die Eintragungen gemacht wurden) ein zusätzlicher Satz steht: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", dann darf man nur die Reifenpaarung in der Betriebserlaubnis fahren. Oder Reifen, die den Dimensionen entsprechen, aber ausdrücklich vom Hersteller freigegeben sind. Deswegen die Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Reifenfreigabe).
So, jetzt wirds interessant.
Bei neuere Motorrädern (ab Zulassung 2005) steht unter 15.1 und 15.2 im Schein die Reifendimension.
Wenn im unteren Feld (dort wo die Eintragungen gemacht wurden) kein zusätzlicher Satz steht zum Thema Reifen, dann darf man alle Reifenpaarung in der Dimension fahren. Ohne Einschränkung.
Aber immer gilt: Wenn die Dimensionen der Reifen geändert wird, MUSS das eingetragen werden, egal ob ne Freigabe vom Hersteller besteht, die geänderte Reifendimension MUSS eingetragen werden. Für unsere Jungs, die gerne die 55er Querschnitte fahren .
MfG
Re: AW: Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
Letzeres stimmt nicht... zumindest nicht laut GTÜ Prüfingenieur. Wenn der 55er in der Freigabe steht muss diese nur mitgeführt werden. KANN eingetragen werden (wenn man die Freigabe nicht mit'schleppen' will), muss aber nicht.
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Re: Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
Servus,
stimme "ingokl" zu 100 % zu! Habe dieselbe Erfahrung mit meiner RN01 gemacht und dem /55'er Querschnitt bei den Michelins.
GTÜ hatte noch Zweifel, ob die Freigabe alleine genügt. Nach Rückfrage beim TÜV (hat der tatsächlich so in meinem Beisein gemacht) kam dann die Bestätigung, daß die Freigabebescheinigung genügt und nicht eingetragen werden muß. Dies ist im übrigen auch so auf meiner Freigabe vermerkt.
stimme "ingokl" zu 100 % zu! Habe dieselbe Erfahrung mit meiner RN01 gemacht und dem /55'er Querschnitt bei den Michelins.
GTÜ hatte noch Zweifel, ob die Freigabe alleine genügt. Nach Rückfrage beim TÜV (hat der tatsächlich so in meinem Beisein gemacht) kam dann die Bestätigung, daß die Freigabebescheinigung genügt und nicht eingetragen werden muß. Dies ist im übrigen auch so auf meiner Freigabe vermerkt.
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Re: Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
Ich hatte einen TÜV Ingenieur vom Headquarter hier in Köln dazu befragt.
Da muss ich nochmal nachhaken und dem mal tacheles geben, was denn nun wirklich stimmt .
PS: Beim Auto ists ja genau dasselbe, warum sollte es beim Mopped anders sein? Aber wie gesagt, ich pieckse da nochmal nach .
MfG
Da muss ich nochmal nachhaken und dem mal tacheles geben, was denn nun wirklich stimmt .
PS: Beim Auto ists ja genau dasselbe, warum sollte es beim Mopped anders sein? Aber wie gesagt, ich pieckse da nochmal nach .
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Re: Reifenfreigaben ohn Fabrikatsbindung
ingokl hat geschrieben:Letzeres stimmt nicht... zumindest nicht laut GTÜ Prüfingenieur. Wenn der 55er in der Freigabe steht muss diese nur mitgeführt werden. KANN eingetragen werden (wenn man die Freigabe nicht mit'schleppen' will), muss aber nicht.
Was die beiden hier geschrieben haben Stimmt,zedkawa hat geschrieben:Servus,
stimme "ingokl" zu 100 % zu! Habe dieselbe Erfahrung mit meiner RN01 gemacht und dem /55'er Querschnitt bei den Michelins.
GTÜ hatte noch Zweifel, ob die Freigabe alleine genügt. Nach Rückfrage beim TÜV (hat der tatsächlich so in meinem Beisein gemacht) kam dann die Bestätigung, daß die Freigabebescheinigung genügt und nicht eingetragen werden muß. Dies ist im übrigen auch so auf meiner Freigabe vermerkt.
hab die gleiche Erfahrung gemacht, Bestätigt durch TÜV Prüfer.
Er meinte wenn ich zu viel Geld habe würde er sie Eintragen.
Ich habe dann darauf verzichtet.